Schatten
Symbolbild Reinigungskraft

Partner
auf Augenhöhe

  • faire Bezahlung
  • faire Arbeitsbedingungen
  • faire Mitbestimmung

Reinigungsfirmen auf ExtraSauber: Langfristige Partnerschaften auf Augenhöhe

Wir pflegen mit den bei uns registrierten Reinigungsdienstleistern langfristige Partnerschaften auf Augenhöhe. Deshalb liegt es uns am Herzen, uns für faire Bezahlung, faire Arbeitsbedingungen sowie faire Mitbestimmung einzusetzen. Mit technischen Innovationen halten wir den Reinigungsfirmen zusätzlich den Rücken frei.

1. Faire Bezahlung

Mindest-Kalkulationssatz

Der absolute Mindest-Kalkulationssatz pro Reinigungsstunde beträgt 20 Euro und liegt damit sowohl über dem Mindestlohn als auch über dem Schwarzmarktpreis (zwischen 8 und 15 Euro) nach Abzug aller Kosten (Fahrtkosten, Reinigungsmittel, etc.). Ein Algorithmus berechnet außerdem die Kosten für Anfahrt in den Reinigungspreis mit ein. Da unsere Partnerfirmen ihre Preise selbst wählen und diese nicht von der Plattform diktiert werden, wird der tatsächliche Reinigungspreis für den Kunden von vielen Firmen weitaus höher gewählt – mit Erfolg: Du wirst dank guter Bewertungen und der Transparenz, die die Plattform schafft, trotzdem gebucht.

Lohnprüfung

Um zu gewährleisten, dass die Reinigungsfirmen ihrerseits den Mindestlohn an ihre Beschäftigten zahlen, haben wir einen Lohnprüfungsprozesses eingeführt: In der ExtraSauber-App erhalten Reinigungsfirmen alle nötigen Informationen zum Tariflohn und weiteren Zahlungen, die Angestellten zustehen (z.B. Krankengeld). Über die App können angestellte Reinigungskräfte stets rückmelden, ob sie den Mindestlohn von ihrer Firma erhalten. Falls nicht, stellt ExtraSauber nach Prüfung der eingereichten Stundenzettel und Gehaltsabrechnungen den Kontakt zu geeigneten Beratungsstellen her, damit sich die Reinigungskraft gegen die unfaire Bezahlung wehren kann.

2. Faire Arbeitsbedingungen

Schutz vor unfairer Behandlung

Auf ExtraSauber können nicht nur Kunden ihre Reinigungskraft bewerten, sondern auch umgekehrt. Kunden, gegen die Beschwerden vorliegen, sind für die Reinigungskräfte erkennbar. Außerdem übernimmt ExtraSauber die Schlichterrolle in Fällen, in denen sich unzufriedene Kunden nicht mit der Reinigungskraft einigen können.

Gesundheitsschutz

Ergonomischer Reinigungsrucksack

Reinigungskräfte sind meist in Bus, Bahn oder auf dem Fahrrad unterwegs. Zum rückenschonenden Transport ihrer Reinigungsutensilien hat ExtraSauber einen Spezial-Rucksack entwickelt und zum Patent angemeldet.

Unfall- und Gesundheitsprävention

In der ExtraSauber Academy lernen Reinigungskräfte alles über Unfallprävention, zum sicheren Umgang mit Reinigungschemikalien und ergonomische Reinigungstechniken – jederzeit online und kostenlos.

Krankheitsfall

Legt die Reinigungskraft ein ärztliches Attest vor, wird bei Absage eines Termins keine Auftragspauschale erhoben.

3. Faire Mitbestimmung

ExtraSauber hat ein „Advisory Board“ eingerichtet, das sich regelmäßig mit der Geschäftsführung virtuell trifft, um Probleme anzusprechen. Außerdem unterstützt eine Ombudsperson, die selbst eine erfahrene Reinigungskraft ist, die registrierten Reinigungskräfte vertraulich bei persönlichen Anliegen.

4. Technische Innovationen

Wir entwickeln unsere Plattform kontinuierlich weiter – nicht nur für dich als Kunden, auch für die Reinigungsfirmen. Durch die Partnerschaft mit ExtraSauber sparen Reinigungsfirmen viel Zeit und Geld — zum Beispiel für Kundenservice, Kundenverwaltung, Schulungen, Auftragsmanagement und Buchhaltung.