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Wie viel kann eine Putzfrau verlangen?

Wie viel kann eine Putzfrau verlangen?

Da Sie eine Reinigungskraft immer anmelden müssen, müssen Sie ihr auf jeden Fall den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Eine schwarz arbeitende Reinigungskraft verlangt unter Umständen weniger. Dies ist jedoch strafbar.

Wie viel kann eine Putzfrau verlangen?

Da Sie eine Reinigungskraft immer anmelden müssen, müssen Sie ihr auf jeden Fall den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Eine schwarz arbeitende Reinigungskraft verlangt unter Umständen weniger. Dies ist jedoch strafbar.

Wer seine Reinigungskraft nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft. Hinzu kommen Nachzahlungen für Steuern und Sozialversicherung. Deshalb sollten Sie Ihre Reinigungskraft immer anmelden. Wie das geht erfahren Sie hier.

Doch was bedeutet das für den Preis?

Ihrer Reinigungskraft müssen Sie mindestens 12 Euro brutto pro Arbeitsstunde zahlen (Mindestlohn). Eine Reinigungskraft, die schwarz arbeitet, kostet in Deutschland zwischen 8 und 15 Euro. Die Preise variieren selbstverständlich je nach Wohnort und den dortigen Lebenshaltungskosten. So ist eine Putzkraft in München teurer als zum Beispiel in Leipzig. Abgesehen davon, dass Schwarzarbeit strafbar ist, lohnt sie sich für Sie also auch finanziell kaum. Zumal Sie die Kosten für Ihre angemeldete Reinigungskraft steuerlich absetzen können.

Sind 12 Euro pro Stunde für eine Putzfrau realistisch?

Das hängt davon ab. Wenn Sie eine Reinigungskraft als Mini-Jobber/in bei sich anstellen, müssen Sie bedenken, dass diese in der Regel auch einen Anfahrtsweg zu Ihnen hat. Diesen sollten Sie ihr auch vergüten. Der Preis pro geleisteter Arbeitsstunde wird also höher liegen. Noch teurer wird es, wenn Sie einen professionellen Reinigungsdienst beauftragen, der ein/e Mitarbeiter/in zu Ihnen schickt.

Unseren Berechnungen zufolge liegt ein fairer Preis für eine Stunde Reinigung in diesem Fall sehr viel höher – bei mindestens 26,77 Euro pro Stunde. Dies ist das unterste Preislimit, bei dem lediglich die Kosten für eine Stunde Reinigung gedeckt sind (Lohn, Lohnnebenkosten, Umsatzsteuer, Anfahrt, etc.). Hier hat die Firma noch keinen Gewinn eingefahren. Der tatsächliche Preis liegt also höher.

Ähnlich ist es bei einer solo-selbstständigen Reinigungskraft, die auf Rechnung arbeitet. Auch hier kommt in der Regel noch Mehrwertsteuer hinzu. Da die Person vom Putzen lebt, muss sie außerdem für Krankheit und Urlaub vorsorgen. Auch die Professionalität, die bei Mini-Jobbern nicht immer gegeben ist, wird sie sich bezahlen lassen.

Fazit

Wie viel eine Putzfrau verlangen kann, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, zum Beispiel vom Wohnort, der Verkehrsanbindung zu Ihrer Wohnung, ob die Reinigungskraft ihr eigener Chef ist oder für eine Firma arbeitet, ob sie davon lebt oder Putzen im Nebenverdienst betreibt. Behalten Sie dies im Hinterkopf, wenn Sie nach einer Reinigungskraft Ausschau halten.

Der einfachste Weg zur Reinigungskraft

Der einfachste Weg, eine legale Reinigungskraft zu finden, ist über ExtraSauber. Alle registrierten Reinigungskräfte sind bereits angemeldet. Sie müssen also nichts weiter tun. Das erspart Ihnen viel Zeit: Keine lästigen Behördengänge, kein Ausfüllen komplizierter Formulare für einen Minijob. Einfach nur buchen und zurücklehnen. Erst nach der Reinigung bezahlen Sie entspannt auf Rechnung.

Außerdem erfahren Sie sofort bei der Buchung den Preis für Ihre Reinigung. Dabei handelt es sich um Fixpreise pro Reinigung, nicht um Stundenpreise. So erleben Sie keine Überraschungen. Es wird alles gereinigt, was im Reinigungsstandard festgelegt ist – egal, wie lange es dauert.



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