Wie kündigt man der Putzfrau?
Wenn Sie auf ExtraSauber buchen, müssen Sie Ihrer Reinigungskraft nicht kündigen. Mit einem Klick können Sie Reinigungen 72 Stunden vorher kostenlos stornieren oder die regelmäßige Reinigung Ihres Zuhauses stoppen. Doch wie sieht es aus, wenn Sie auf eigene Faust eine Putzkraft beschäftigen?
Eine Reinigungskraft müssen Sie ab der ersten Beschäftigungsminute anmelden, sonst können hohe Geldbußen drohen. Mit der Anmeldung kommt ein Arbeitsvertrag zustande: Die Reinigungskraft wird zum Arbeitnehmer und Sie zum Arbeitgeber. Demnach gelten die gesetzlichen Regelungen und Kündigungsfristen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Teilzeit- oder Minijob handelt oder, dass die Tätigkeit in einem Privathaushalt ausgeübt wird.
Mündliche Kündigung ausreichend?
Sind Sie mit Ihrer Reinigungskraft unzufrieden, müssen Sie Ihr schriftlich kündigen. So sieht es das Gesetz vor. Dies gilt auch umgekehrt, wenn die Reinigungskraft ihren Job bei Ihnen kündigen möchte.
Gibt es eine Kündigungsfrist?
Wenn zwischen den Parteien keine (zulässigen) Kündigungsfristen vereinbart wurden, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ist die Reinigungskraft bei Ihnen seit weniger als zwei Jahren beschäftigt, können Sie ihr mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Achtung: Besteht das Verhältnis länger als zwei Jahre, können längere Kündigungsfristen gelten. Dies ist aber bislang nur der Fall, wenn die Reinigungskraft in einem Ihnen gehörenden Betrieb angestellt ist und nicht in Ihrem Privathaushalt.
Stehen Reinigungskräfte unter Kündigungsschutz?
Bei einer Beschäftigung im privaten Haushalt gilt der Kündigungsschutz bislang nicht.