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Mit Gutscheinen zur Reinigungskraft – Heils „Alltagshelfer“-Idee

Mit Gutscheinen zur Reinigungskraft – Heils „Alltagshelfer“-Idee

Was steckt hinter dem geplanten Modell? Wie hoch ist der Bonus für Familien? Welche Reinigungsfirmen können sich auf der staatlichen Plattform registrieren? Ein Überblick.

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Was steckt hinter dem geplanten Modell? Wie hoch ist der Bonus für Familien? Welche Reinigungsfirmen können sich auf der staatlichen Plattform registrieren? Ein Überblick.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Alleinerziehende, Familien mit kleinen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen unterstützen. 2023 soll das „Alltagshelfer“-Projekt an den Start gehen – voraussichtlich mit einer App. Die Idee ist nicht neu: Heils Parteikollegin Manuela Schwesig stieß 2014 als Familienministerin schon einmal mit einer ähnlichen Idee vor, doch wurde daraus nichts.

Weil sich Familien in der Regel keine sozialversicherte Reinigungskraft oder Haushaltshilfe leisten können, weichen sie oft auf günstigere Schwarzarbeit aus. Das von Hubertus Heil geplante Gutschein-System soll das nun ändern. Familien sollen künftig einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent für Dienstleistungen im Haushalt bekommen. 60 Prozent der Kosten müssen die Bürgerinnen und Bürger selbst tragen. Insgesamt beträgt der Bonus maximal 2.000 Euro pro Jahr.

Auf der anderen Seite sollen zertifizierte Reinigungsfirmen ihre Dienstleistungen den Familien über eine App anbieten können. Der Kunde bucht dann zum Beispiel eine Reinigung, gibt den vom Staat zugeschickten Gutscheincode ein und muss automatisch nur noch 60 Prozent zahlen. Die Firma rechnet den Gutschein dann mit der zuständigen Behörde ab. Reinigungsfirmen werden nur für die App zugelassen, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge und den Mindestlohn von 12 Euro an ihre Beschäftigten zahlen.

Das System ist gut gemeint, aber schlecht durchdacht – und wirft viele Fragen auf: Worin besteht der Anreiz für Reinigungskräfte und Reinigungsfirmen, sich auf der Plattform zu registrieren? Wie viel werden die Reinigungen kosten, wenn sie für finanzschwache Familien bezahlbar bleiben sollen – pendeln sie sich da nicht auf einem Mindestlohnniveau ein? Wie sollen selbstständig tätige Reinigungskräfte unter diesen Umständen überleben? Und wie sollen Reinigungsfirmen qualifiziertes Personal finden, wenn sie lediglich den Mindestlohn zahlen können? Kümmert sich der Staat auch um den Kundenservice oder bleibt dieser an den ohnehin überlasteten Reinigungsfirmen hängen? Diesen Fragen wollen wir in diesem ExtraSauber Spezial auf den Grund gehen.


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