Je nach Region kostet in Deutschland eine Reinigungskraft, die schwarz arbeitet, zwischen 8 und 15 Euro pro Stunde. Das ist deshalb auch der Preis, mit dem viele Nutzer:innen rechnen, wenn sie eine Reinigung online buchen. Wie viel eine Stunde „legales“ Putzen wirklich kostet, zeigen wir Ihnen in diesem Rechenbeispiel.
Eine Privatperson möchte ihre Drei-Zimmer-Wohnung mit 80 Quadratmetern reinigen lassen. Für eine Fläche in dieser Größenordnung benötigt eine routinierte Putzkraft ca. drei Stunden. Da die Anfahrt zur Arbeitszeit zählt, sind für die komplette Reinigung also vier bezahlte Stunden bei je 30 Minuten für An- und Abreise zu veranschlagen. Die Reinigungsfirma müsste in diesem Beispiel 27 Euro pro Anwesenheitsstunde beim Kunden** berechnen — und das nur, um die Kosten zu decken. Die Reinigungsfirma macht bei diesem Preis noch keinen Cent Gewinn und bezahlt nur den Mindestlohn an die Reinigungskraft.
Wie kommt man auf diese Kosten? Man rechnet pauschal mit 230 Arbeitstagen pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche: 365 Tage - 104 Wochenendtage - 11 Feiertage - 20 Tage Mindesturlaub = 230 Arbeitstage Bei einer 40-Stunden-Woche, durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat und 12 Euro Mindestlohn pro Stunde kommt man auf einen Bruttolohn pro Monat von 2.078,40 Euro. Das heißt: Brutto-Jahreskosten = Brutto-Jahreslohn (2.078,40 Euro x 12 Monate) + Lohnnebenkosten = 31.042,20 Euro Kosten pro Stunde = Brutto-Jahreskosten (31.042,20 Euro) / 230 Arbeitstage / 8 Arbeitsstunden pro Tag = 16,87 Euro (netto) zuzüglich 19% Mehrwertsteuer = 20,08 Euro pro Stunde * Bei den Kostenabgaben handelt es sich um Mindestwerte. Weitere Kosten, die z.B. durch Krankheit (durchschnittlich 10,9 Tage / Arbeitnehmer / Jahr), Sonderurlaub und zusätzliche Urlaubstage entstehen, sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.
Man rechnet pauschal mit 230 Arbeitstagen pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche: 365 Tage - 104 Wochenendtage - 11 Feiertage - 20 Tage Mindesturlaub = 230 Arbeitstage
Bei einer 40-Stunden-Woche, durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat und 12 Euro Mindestlohn pro Stunde kommt man auf einen Bruttolohn pro Monat von 2.078,40 Euro. Das heißt: Brutto-Jahreskosten = Brutto-Jahreslohn (2.078,40 Euro x 12 Monate) + Lohnnebenkosten = 31.042,20 Euro
Kosten pro Stunde = Brutto-Jahreskosten (31.042,20 Euro) / 230 Arbeitstage / 8 Arbeitsstunden pro Tag = 16,87 Euro (netto)
zuzüglich 19% Mehrwertsteuer = 20,08 Euro pro Stunde
* Bei den Kostenabgaben handelt es sich um Mindestwerte. Weitere Kosten, die z.B. durch Krankheit (durchschnittlich 10,9 Tage / Arbeitnehmer / Jahr), Sonderurlaub und zusätzliche Urlaubstage entstehen, sind in dieser Rechnung nicht berücksichtigt.
Bei einem dreistündigen Einsatz mit einstündiger Fahrtzeit ergeben sich vier Stunden Aufwand und damit Kosten für die Reinigung in Höhe von 4 x 20,08 Euro = 80,32 Euro. Das heißt, die Reinigungsfirma muss vom Kunden mindestens einen Stundenpreis von 26,77 Euro (80,32 Euro / 3 Anwesenheitsstunden) verlangen. Dies ist in diesem gängigen Beispiel das unterste Preislimit, bei der die Reinigungsfirma noch keinen Gewinn macht, sondern lediglich die Kosten für eine Stunde Reinigung abgedeckt sind. Ein Budget für Kundenservice, Schulungen, Fahrtkosten, Reinigungsmaterial, Personalführung, Büro, Buchhaltung und Rücklagen ist in diesem Preis noch nicht enthalten. Diese Kosten MUSS die Reinigungsfirma allerdings in die eigene Preiskalkulation miteinbeziehen. Auch ist kein Puffer eingerechnet für die Zeiten, in denen die Firma mal nicht zu 100 % ausgebucht ist, Mitarbeitende aber weiter bezahlt werden.
In der Praxis werden die tatsächlichen Preise oft über den illegalen Weg umgangen. Was viele dabei vergessen: Eine Reinigungskraft schwarz zu beschäftigen, ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie wird mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro bestraft. Hinzu kommen Nachzahlungen für Steuern und Sozialversicherung.
Eine legale Alternative ist die Beschäftigung einer Reinigungskraft auf 450-Euro-Basis. Günstig ist diese jedoch nur auf den ersten Blick. Neben der zusätzlichen Zeit, die die monatlichen Lohnabrechnungen in Anspruch nehmen, kommen weitere Kosten und Pflichten auf Sie zu, denn hier werden Sie zum Arbeitgeber: Die Reinigungskraft muss bei der Bundesknappschaft sowie bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Beide sind bei Minijobs Pflicht. Außerdem ist zu beachten, dass die Reinigungskraft nicht mehrere 450-Euro Arbeitsverhältnisse hat, die zusammen 450 Euro übersteigen.
Die einfachste und sicherste Lösung bleibt deshalb die Buchung einer Reinigungskraft über ExtraSauber. Hier erhalten Sie nach jeder Reinigung eine Rechnung, die sie unkompliziert in der Steuererklärung absetzen können. So können Sie bequem und ruhigen Gewissens einen Reinigungstermin vereinbaren. Wir kümmern uns um den Rest.
Wer pflegebedürftig ist, braucht in der Regel auch Unterstützung im Haushalt. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 an den Kosten für eine Haushaltshilfe oder Reinigungskraft.
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Bei einer schweren Erkrankung oder nach einem langen Krankenhausaufenthalt, beteiligt sich die Krankenkasse unter Umständen an den Kosten für eine Reinigungskraft. Aber nicht immer.
Je nach Region kostet in Österreich eine Reinigungskraft, die schwarz arbeitet, zwischen 10 und 15 Euro pro Stunde. Das ist deshalb auch der Preis, mit dem viele Nutzer:innen rechnen, wenn sie eine Reinigung online buchen. Wie viel eine Stunde „legales“ Putzen wirklich kostet, zeigen wir Ihnen in diesem Rechenbeispiel.
Fast 90 Prozent der Haushalte melden ihre Reinigungskraft nicht an. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Wer auffliegt, muss mit hohen Kosten rechnen.
Im Mietvertrag verpflichten Sie sich in der Regel, die Wohnung im „besenreinen“ Zustand zu übergeben. Doch was bedeutet das genau? Hierüber wird sich regelmäßig gestritten. Dabei gibt es klare Regeln.
Wenn Sie auf ExtraSauber eine Reinigungskraft buchen, müssen Sie diese nicht anmelden. Jede Reinigungskraft und Reinigungsfirma auf ExtraSauber ist gewerblich gemeldet. Doch wie sieht es aus, wenn Sie auf eigene Faust eine Reinigungskraft beschäftigen?
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